Mit Urteil vom 08.07.2020 hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart die Klage dreier Bauunternehmen wegen der gemeindewirtschaftsrechtlichen Zulässigkeit der Geschäftstätigkeit der von der beklagten Stadt Ludwigsburg beherrschten städtischen Wohnungsbaugesellschaft in Form der Errichtung und des Vertriebs von Eigentumswohnungen abgewiesen (AZ.: 7 K 7009/17; vgl. Pressemitteilungen vom 01.07.2020 und vom 13.07.2020). Nunmehr liegen den Beteiligten die vollständigen schriftlichen Urteilsgründe vor (Urteilsgründe).