Die 4. Kammer des Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt am
Donnerstag, den 07. April 2011, 11.30 Uhr
im Sitzungssaal 5 des Verwaltungsgerichts Stuttgart über die Klagen einer Herstellerin von Geflügelfleischerzeugnissen gegen das vom Landratsamt Schwäbisch Hall vertretene Land Baden-Württemberg. Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass die Bezeichnungen ihrer Produkte „Puten- bzw. Hähnchen- Filetstreifen", „Frisches Putenhackfleisch" und „Frischer Putenrollbraten" nicht irreführend im Sinne der lebensmittelkennzeichnungsrechtlichen Vorschriften seien (Az.: 4 K 5159/10, 4 K 5160/10 und 4 K 5161/10). Diese Bezeichnungen waren vom Landratsamt beanstandet und Bußgeldverfahren eingeleitet worden.
Die Verhandlung ist öffentlich.
Donnerstag, den 07. April 2011, 11.30 Uhr
im Sitzungssaal 5 des Verwaltungsgerichts Stuttgart über die Klagen einer Herstellerin von Geflügelfleischerzeugnissen gegen das vom Landratsamt Schwäbisch Hall vertretene Land Baden-Württemberg. Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass die Bezeichnungen ihrer Produkte „Puten- bzw. Hähnchen- Filetstreifen", „Frisches Putenhackfleisch" und „Frischer Putenrollbraten" nicht irreführend im Sinne der lebensmittelkennzeichnungsrechtlichen Vorschriften seien (Az.: 4 K 5159/10, 4 K 5160/10 und 4 K 5161/10). Diese Bezeichnungen waren vom Landratsamt beanstandet und Bußgeldverfahren eingeleitet worden.
Die Verhandlung ist öffentlich.