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Klagen der DB AG u. a. gegen das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt Stuttgart, den Verband Region Stuttgart und die Flughafen Stuttgart GmbH wegen der Finanzierung der Mehrkosten für das Projekt Stuttgart 21

Datum: 10.02.2023

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 10. Februar 2023

Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart verhandelt am

Montag, den 8. Mai 2023, ab 13:30 Uhr,
im Sitzungssaal 5 des Gerichtsgebäudes
in 70178 Stuttgart, Augustenstraße 5

 

über die Klagen der DB AG u. a. gegen das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt Stuttgart, den Verband Region Stuttgart und die Flughafen Stuttgart GmbH wegen der Finanzierung der Mehrkosten für das Projekt Stuttgart 21 (Az.:13 K 9542/16). 

Die Verhandlung ist öffentlich.

Allgemeine Hinweise 

Bitte beachten Sie insbesondere die unten genannten Fristen!!!

Der Vorsitzende der 13. Kammer hat gemäß § 176 des Gerichtsverfassungsgesetzes folgende Bestimmungen getroffen:

Zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung der 13. Kammer am 8. Mai 2023, Sitzungsbeginn 13:30 Uhr, Sitzungssaal 5, im Dienstgebäude Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart in den Verfahren DB AG u. a. gegen das Land Baden-Württemberg u. a., Az. 13 K 9542/16, ergeht folgende 

Anordnung: 

  1. Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind im Sitzungssaal 5 während der Verhandlung nicht gestattet. 
  2. Im Sitzungssaal 5 stehen maximal 85 Sitzplätze für Zuhörer zur Verfügung. Von diesen 85 Sitzplätzen werden voraussichtlich 15 Sitzplätze für Medienvertreter reserviert, die gebeten werden, ihr Teilnahmeinteresse bis spätestens 31.03.2023 bei der Pressestelle des Verwaltungsgerichts anzumelden. Die Durchführung eines förmlichen Akkreditierungsverfahrens bleibt für den Fall vorbehalten, dass bis Fristablauf mehr als 15 Anmeldungen von Medienvertretern eingehen. Medienvertreter, die am Sitzungstag erscheinen, ohne sich zuvor fristgemäß angemeldet zu haben, müssen damit rechnen, nur nachrangig berücksichtigt und bei Erschöpfung der Kapazität zurückgewiesen zu werden.
  3. Der Sitzungssaal wird 60 Minuten vor Sitzungsbeginn geöffnet. Zuhörer werden in der Reihenfolge ihrer Ankunft in den Sitzungssaal eingelassen und erhalten eine Platzkarte ausgehändigt, mit der diese den Sitzungssaal. auch nach Sitzungspausen wieder betreten können. Es dürfen nur so viele Zuhörer eingelassen werden, wie Sitzplätze für Zuhörer vorhanden sind. Stehplätze gibt es nicht.
  4. Als Zuhörer wird nur eingelassen, wer
    1. keine Gegenstände bei sich führt, die geeignet sind, die mündliche Verhandlung zu gefährden oder zu stören (z.B. Transparente),
    2. nicht zuvor aus sitzungspolizeilichen Gründen von der Verhandlung ausgeschlossen wurde.
  5. Vor der Zurückweisung eines Zuhörers ist der Vorsitzende zu verständigen. In Zweifelsfällen ist dessen Entscheidung einzuholen.
  6. Zuhörern ist es im Sitzungssaal während der gesamten Dauer der Verhandlung freigestellt, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Eine Pflicht zum Tragen einer solchen Maske besteht nicht. 
  7. Zuhörer, die die mündliche Verhandlung stören, können vom Vorsitzenden von der weiteren Verhandlung ausgeschlossen werden.
  8. Diese Anordnung gilt auch für mögliche Fortsetzungs- und Verkündungstermine.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Sitzplatzkapazität im Saal begrenzt ist. Anmeldungen von Medienvertretern sind bis spätestens 31.03.2023 ausschließlich per E-Mail unter der Adresse Pressestelle@VGStuttgart.justiz.bwl.de unter Angabe der Kontaktdaten möglich. 

 

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