Navigation überspringen

Klagen einer Gymnasiallehrerin bzw. eines Gymnasiallehrers auf Feststellung der Überschreitung der regulären Wochenarbeitszeit - Mitteilung des Klageeingangs beim Verwaltungsgericht Stuttgart

Datum: 12.02.2024

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 12. Februar 2024

Beim Verwaltungsgericht Stuttgart sind am 29. Januar 2024 die Klagen einer Gymnasiallehrerin bzw. eines Gymnasiallehrers eingegangen, in denen diese jeweils begehren festzustellen, dass ihnen aufgrund der in der Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung festgesetzten Regelstundenzahl eine Arbeitsleistung abverlangt wird, die die reguläre Wochenarbeitszeit für Beamte überschreitet. 

Die gegen das Land Baden-Württemberg gerichteten Verfahren sind bei der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts unter den Aktenzeichen 1 K 545/24 und 1 K 546/24 anhängig.  

Eine mündliche Verhandlung wird durch eine weitere Pressemitteilung angekündigt werden. Derzeit ist noch nicht absehbar, wann die Sache entscheidungsreif ist und eine mündliche Verhandlung angesetzt werden kann. 

Hintergrundinformation zum Verwaltungsgericht Stuttgart: 

Das Verwaltungsgericht Stuttgart ist im Regierungsbezirk Stuttgart erstinstanzlich für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art zuständig, soweit sie nicht ausdrücklich anderen Gerichten zugewiesen sind. Die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts erstreckt sich also fast ausschließlich auf solche Streitigkeiten, die sich auf das Verhältnis des Bürgers zum Staat beziehen, soweit dieser gegenüber dem Bürger als Träger hoheitlicher Gewalt handelt. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, für die die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig ist, sind etwa Streitigkeiten aus dem kommunalen Abgabenrecht, Asyl- und Ausländerrecht, Atomrecht, Baurecht, Beamtenrecht, Gewerbe und Gaststättenrecht, Hochschulrecht, Immissionsschutzrecht, Jugendhilferecht, Kommunalrecht, Luftverkehrsrecht, Polizeirecht, Schulrecht, Straßenrecht, Subventionsrecht, Versammlungsrecht und Wohngeldrecht.

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.