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Klage des Palästinakomitee Stuttgart e. V. gegen die Landeshauptstadt Stuttgart mit dem Ziel der Aufnahme des Vereins auf die Webseite der Stadt

Datum: 09.02.2022

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 9. Februar 2022

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart verhandelt am 

Mittwoch, den 21. April 2022, ab 13:00 Uhr,
im Sitzungssaal 5 des Gerichtsgebäudes
in 70178 Stuttgart, Augustenstraße 5

 

über die Klage des Palästinakomitee Stuttgart e. V. gegen die Landeshauptstadt Stuttgart mit dem Ziel der Aufnahme des Vereins auf die Webseite der Stadt
(Az.: 7 K 3169/21). 


Die Verhandlung ist öffentlich.

Allgemeine Hinweise 

Bitte beachten Sie insbesondere die unten genannten Fristen!!!

Die Vorsitzende der 7. Kammer hat gemäß § 176 des Gerichtsverfassungsgesetzes folgende Bestimmungen getroffen:

  1. Aufgrund der im Verwaltungsgericht getroffenen Vorkehrungen zur Eindämmung einer Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus stehen im Sitzungssaal 5 derzeit lediglich 15 Sitzplätze für Zuhörer zur Verfügung. Von diesen 15 Sitzplätzen werden 5 Sitzplätze für Medienvertreter reserviert, die gebeten werden, ihr Teilnahmeinteresse bis spätestens 31.3.2022 bei der Pressestelle des Verwaltungsgerichts anzumelden. Die Durchführung eines förmlichen Akkreditierungsverfahrens bleibt für den Fall vorbehalten, dass bis Fristablauf mehr als 5 Anmeldungen von Medienvertretern eingehen. Medienvertreter, die am Sitzungstag erscheinen, ohne sich zuvor fristgemäß angemeldet zu haben, müssen damit rechnen, nur nachrangig berücksichtigt und bei Erschöpfung der Kapazität zurückgewiesen zu werden.
  2. Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind im Sitzungssaal 5 während der Verhandlung nicht gestattet. Solchen Aufnahmen dienende Gegenstände dürfen nicht mitgeführt bzw. müssen am Eingang des Saales 5 abgegeben werden.
  3. Der Sitzungssaal wird 30 Minuten vor Sitzungsbeginn geöffnet. Zuhörer werden in der Reihenfolge ihrer Ankunft vor dem Sitzungssaal eingelassen. Dies gilt auch für die Fortsetzung der Sitzung nach Sitzungspausen. Es dürfen nur so viele Zuhörer eingelassen werden, wie Sitzplätze für Zuhörer vorhanden sind. Stehplätze gibt es nicht.
  4. Vor der Zurückweisung eines Zuhörers ist die Vorsitzende zu verständigen. In Zweifelsfällen ist deren Entscheidung einzuholen.
  5. Die Beteiligten haben im Sitzungsaal eine medizinische Maske („OP-Maske“) oder eine FFP2-Maske zu tragen. Diese kann am Sitzplatz abgelegt werden.
  6. Zuhörer haben im Sitzungssaal während der gesamten Dauer der Verhandlung eine FFP2-Maske zu tragen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Sitzplatzkapazität im Saal begrenzt ist (15 Plätze). Anmeldungen von Medienvertretern sind bis spätestens 31.3.2022 ausschließlich per E-Mail unter der Adresse Pressestelle@VGStuttgart.justiz.bwl.de unter Angabe der Kontaktdaten möglich. 

 

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