Beim Verwaltungsgericht Stuttgart wird am 01.06.2022 die elektronische Akte eingeführt. Neu eingehende Verfahren werden nunmehr nur noch als elektronische Gerichtsakten geführt. Ausgenommen von der elektronischen Gerichtsaktenführung sind Disziplinarverfahren und Personalvertretungssachen. Die derzeit noch bestehenden Papierakten werden bis zum jeweiligen Verfahrensabschluss in Papier weitergeführt.
Die meisten Schriftsätze werden beim Verwaltungsgericht Stuttgart bereits heute in elektronischer Form über sogenannte „sichere Übermittlungswege“ eingereicht. Sogenannte „professionelle Einreicher“, die wie Rechtsanwälte und Behörden regelmäßig mit dem Gericht kommunizieren, sind schon seit dem 01.01.2022 gesetzlich verpflichtet, ihre Schriftsätze nur noch in elektronischer Form einzureichen. Bürgerinnen und Bürger, die beim Verwaltungsgericht selbst Klage erheben oder um Eilrechtsschutz nachsuchen, können ihr Vorbringen weiterhin auch auf Papier einreichen. Schriftsätze, die in Papierform zu den elektronischen Gerichtsakten eingehen, werden nunmehr ersetzend eingescannt.