10.11.2025
Am Verwaltungsgericht Stuttgart ist die 10. Kammer zuständig für Klagen auf amtsangemessene Alimentation im Zusammenhang mit dem „Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2024/2025 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ (BVAnp-ÄG 2024/2025), auch soweit sich solche Klagen auf vom „Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ (BVAnp-ÄG 2022) erfasste Zeiträume beziehen.