11.08.2026
Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat die folgenden Klagen auf amtsangemessene Alimentation im Zusammenhang mit dem „Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2024/2025 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ (BVAnp-ÄG 2024/2025) als Musterklagen ausgewählt:
Für die Besoldungsgruppen A 7 und A 8: 10 K 14826/25
Für die Besoldungsgruppe A 9: 10 K 13889/25
Für die Besoldungsgruppe A 10: 10 K 13404/25; 10 K 14682/25
Für die Besoldungsgruppe A 11: 10 K 14764/25
Für die Besoldungsgruppe A 12: 10 K 14229/25, 10 K 14426/25
Für die Besoldungsgruppe A 13: 10 K 14193/25, 10 K 14220/25, 10 K 15194/25
Für die Besoldungsgruppe A 14: 10 K 14587/25
Für die Besoldungsgruppe A 15: 10 K 14021/25
Für die Besoldungsgruppe A 16: 10 K 14141/25
Für die Besoldungsgruppe R 1: 10 K 14891/25
Alle anderen anhängigen Verfahren werden zum Ruhen gebracht.
10.11.2025
Am Verwaltungsgericht Stuttgart ist die 10. Kammer zuständig für Klagen auf amtsangemessene Alimentation im Zusammenhang mit dem „Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2024/2025 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ (BVAnp-ÄG 2024/2025), auch soweit sich solche Klagen auf vom „Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ (BVAnp-ÄG 2022) erfasste Zeiträume beziehen.