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Klagen auf amtsangemessene Besoldung (BVAnp-ÄG 2024/2025 und BVAnp-ÄG 2022)

 

 

10.11.2025

Am Verwaltungsgericht Stuttgart ist die 10. Kammer zuständig für Klagen auf amtsangemessene Alimentation im Zusammenhang mit dem „Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2024/2025 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ (BVAnp-ÄG 2024/2025), auch soweit sich solche Klagen auf vom „Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ (BVAnp-ÄG 2022) erfasste Zeiträume beziehen.