
Übersichtskarte über die Verwaltungsgerichtsbezirke
Die vier
erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte haben ihren Sitz in Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen und Stuttgart. Die Gerichtsbezirke entsprechen
den vier Regierungsbezirken (Freiburg, Karlsruhe, Tübingen und Stuttgart) in Baden-Württemberg.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart ist für den Regierungsbezirk Stuttgart zuständig. Dieser umfasst die Stadtkreise Stuttgart und Heilbronn sowie die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Heilbronn, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis und Schwäbisch Hall.
Örtliche Zuständigkeit
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