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Gerichtsbezirk

Übersichtskarte der Verwaltungsgerichtsbezirke

Übersichtskarte über die Verwaltungsgerichtsbezirke

Die vier erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte haben ihren Sitz in Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen und Stuttgart. Die Gerichtsbezirke entsprechen den vier Regierungsbezirken (Freiburg, Karlsruhe, Tübingen und Stuttgart) in Baden-Württemberg.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart ist für den Regierungsbezirk Stuttgart zuständig. Dieser umfasst die Stadtkreise Stuttgart und Heilbronn sowie die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Heilbronn, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis und Schwäbisch Hall.

Örtliche Zuständigkeit 

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