Herzlich willkommen beim Verwaltungsgericht Stuttgart
Gebäude des Verwaltungsgerichts
Entsprechend der aktuellen Corona-Verordnung der Landesregierung wird empfohlen, innerhalb des Gerichtsgebäudes einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten, die aufgestellten Desinfektionsspender zu nutzen und eine medizinische Maske oder Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) zu tragen.
Bitte beachten Sie, dass in mündlichen
Verhandlungen über das Tragen von medizinischen Masken oder Atemschutzmasken durch die Vorsitzenden Richterinnen und Richter
entschieden wird.