Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 11.10.2022 der Klage von Anwohnern gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt Rems-Murr-Kreis, gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für ein Tierkrematorium auf dem Gebiet der Gemeinde Korb stattgegeben (Az.:11 K 4182/21). Danach wird der Genehmigungsbescheid des Landratsamts Rems-Murr-Kreis vom 24.02.2020, mit dem es der Betreiberin des Tierkrematoriums die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Kleintierkrematoriums mit zugehöriger Lageranlage erteilt hat, aufgehoben. Die Berufung wurde zugelassen.
Die schriftlichen Entscheidungsgründe der 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart liegen noch nicht vor.