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Fellbach: 1. Oberbürgermeisterwahl 2008 2. Bürgerentscheid "Fellbach ist nicht Manhattan" - mündliche Verhandlungen-

Datum: 24.03.2010

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 24.03.2010

Die 7. Kammer des Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt am

Mittwoch, den 31. März 2010

im Sitzungssaal 5 des Verwaltungsgerichts Stuttgart

1. Um 10.00 Uhr:

Anfechtung der Oberbürgermeisterwahl in Fellbach 2008

In diesem Verfahren (7 K 4473/08) ficht ein Bürger aus Waiblingen die Oberbürgermeisterwahl (von Christoph Palm) in Fellbach im September 2008 an. Beklagte sind die Stadt Fellbach und das vom Regierungspräsidium Stuttgart vertretene Land Baden-Württemberg. 
Den Einspruch des Bürgers gegen die Wahl hatte das Regierungspräsidium Stuttgart zurückgewiesen, da der Kläger weder Wahlberechtigter noch Bewerber sei.

2. Um 11.00 Uhr:

Klage der Bürgerinitiative „Fellbach ist nicht Manhattan“

In diesem gegen die Stadt Fellbach gerichteten Verfahren (7 K 1408/08) geht es um die Ablehnung des Bürgerentscheids durch den Gemeinderat. Das Bürgerbegehren betrifft die Fragestellung „Sind Sie dafür, dass das Bebauungsplanverfahren für das sogenannte Fromm-Gelände, das u.a. ein 107 m hohes Gebäude ermöglichen soll, gestoppt wird?“. Die Kammer wird u.a. darüber zu befinden haben, ob im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein Bürgerbegehren zulässig ist (vgl. § 21 Abs. 2 Nr. 6 der Gemeindeordnung).

Die Verhandlungen sind öffentlich.

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