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Klage der Focus Magazin Verlag GmbH auf presserechtliche Auskunft

Datum: 15.04.2010

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 15.04.2010

Am


Donnerstag, den 22. April 2010, 10.00 Uhr


verhandelt die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Gerichtsgebäude in Stuttgart, Augustenstraße 5, Sitzungssaal 1, über die Klagen von Focus bzw. einer Redakteurin gegen das vom Ministerium Kultus, Jugend und Sport vertretene Land Baden-Württemberg auf Mitteilung konkreter Angaben über - aufgeschlüsselt nach allen einzelnen Schulen im Land - durchschnittliche Abschlussnoten und die Durchfallquoten der Gymnasien aus den Jahren 2006 bis 2009. Darüber hinaus will Focus wissen, wie hoch die Abbrecherquoten in den Schuljahren 2007/ 2008 und 2008/ 2009 an weiterführenden Schulen sind.

Focus verlegt das sechsmal jährlich erscheinende Magazin „Focus Schule“ und betreibt über Internet bundesweit eine Schuldatenbank (schulkompass.de). Zur Erhebung der hierzu benötigten Daten bat Focus das beklagte Land im April 2008 um die Erteilung der Auskünfte. Das Land lehnte dies in mehreren Schreiben, zuletzt im Dezember 2008, ab. Zur Begründung wurde ausgeführt: Die Übermittlung „schulscharfer“ Informationen ermögliche Focus, ein Schulranking aufzustellen, wogegen gewichtige öffentliche Interessen sprächen. Auch würden private schutzwürdige Interessen verletzt werden, denn insbesondere bei kleineren Schulen könnten die verlangten Daten ohne großen Aufwand bestimmten Personen zugeordnet werden.
Mit den hiergegen am 13.03.2009 bzw. 09.06.2009 erhobenen Klagen machen die Kläger geltend, sie hätten einen Auskunftsanspruch nach dem Landespres-segesetz. Der presserechtlich gewährleistete Informationsanspruch wäre geradezu entwertet, wenn die Behörde mit den von ihr genannten Einwänden selbst entscheiden könne, welche Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt würden und welche nicht. Die angebliche Rückbeziehbarkeit der Informationen auf einzelne Personen sei eine reine Schutzbehauptung.

Die Verhandlung (Az.: 1 K 943 /09 und 1K 2275/09) ist öffentlich.

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