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Klagen der DB AG u. a. gegen das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt Stuttgart, den Verband Region Stuttgart und die Flughafen Stuttgart GmbH wegen der Finanzierung der Mehrkosten für das Projekt Stuttgart 21 (Aktualisierung der Pressemitteilung vom 10.02.2023)

Datum: 12.04.2023

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 12. April 2023

Erster Termin zur mündlichen Verhandlung

Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart verhandelt am

Montag, den 8. Mai 2023, ab 13:30 Uhr,
im Sitzungssaal 5 des Gerichtsgebäudes
in 70178 Stuttgart, Augustenstraße 5

 

über die Klagen der DB AG u. a. gegen das Land Baden-Württemberg, die Landeshauptstadt Stuttgart, den Verband Region Stuttgart und die Flughafen Stuttgart GmbH wegen der Finanzierung der Mehrkosten für das Projekt Stuttgart 21 (Az.:13 K 9542/16). 

Die Verhandlung ist öffentlich.

Allgemeine Hinweise

Bitte beachten Sie insbesondere die unten genannten Fristen!!!

Der Vorsitzende der 13. Kammer hat gemäß § 176 des Gerichtsverfassungsgesetzes folgende Bestimmungen getroffen:

Zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung der 13. Kammer am 8. Mai 2023, Sitzungsbeginn 13:30 Uhr, Sitzungssaal 5, im Dienstgebäude Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart in den Verfahren DB AG u. a. gegen das Land Baden-Württemberg u. a., Az. 13 K 9542/16, ergeht folgende 

 

Anordnung:


    1. Im Sitzungssaal 5, in dem die mündliche Verhandlung stattfindet, stehen
      ca. 85 Sitzplätze für Zuhörer zur Verfügung. Von diesen 85 Sitzplätzen
      werden 15 Sitzplätze für Medienvertreter reserviert, die ihr
      Teilnahmeinteresse noch bis 28.04.2023 bei der Pressestelle des
      Verwaltungsgerichts anmelden können. Die Durchführung eines förmlichen
      Akkreditierungsverfahrens bleibt für den Fall vorbehalten, dass bis
      Fristablauf mehr als 15 Anmeldungen von Medienvertretern eingehen.
      Medienvertreter, die am Sitzungstag erscheinen, ohne sich zuvor fristgemäß
      angemeldet zu haben, müssen damit rechnen, nur nachrangig berücksichtigt
      und bei Erschöpfung der Kapazität zurückgewiesen zu werden.
    2. Im Sitzungssaal 4, in den die mündliche Verhandlung übertragen wird und
      auf einem Bildschirm mitverfolgt werden kann, stehen ca. 50 Sitzplätze für
      Zuhörer zur Verfügung.
  1. Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind in den Sitzungssälen während der
    mündlichen Verhandlung nicht gestattet.
  2. Die Sitzungssäle werden 60 Minuten vor Sitzungsbeginn geöffnet. Zuhörer
    werden in der Reihenfolge ihrer Ankunft in die Sitzungssäle eingelassen und
    erhalten eine Platzkarte ausgehändigt, mit der diese den Sitzungssaal. auch
    nach Sitzungspausen wieder betreten können. Es dürfen nur so viele
    Zuhörer eingelassen werden, wie Sitzplätze für Zuhörer vorhanden sind.
    Stehplätze gibt es nicht.
  3. Als Zuhörer wird nur eingelassen, wer
    1. keine Gegenstände bei sich führt, die geeignet sind, die mündliche
      Verhandlung zu gefährden oder zu stören (z.B. Transparente),
    2. nicht zuvor aus sitzungspolizeilichen Gründen von der Verhandlung
      ausgeschlossen wurde.
  4. Vor der Zurückweisung eines Zuhörers ist der Vorsitzende zu verständigen.
    In Zweifelsfällen ist dessen Entscheidung einzuholen.
  5. Zuhörern ist es im Sitzungssaal während der gesamten Dauer der
    Verhandlung freigestellt, eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu
    tragen. Eine Pflicht zum Tragen einer solchen Maske besteht nicht.
  6. Zuhörer, die die mündliche Verhandlung stören, können vom Vorsitzenden
    von der weiteren Verhandlung ausgeschlossen werden.
  7. Diese Anordnung ersetzt die Anordnung vom 07. Februar 2023 (vgl.
    Pressemitteilung vom 10. Februar 2023). Sie gilt auch für mögliche
    Fortsetzungs- und Verkündungstermine.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Sitzplatzkapazität im Saal begrenzt ist. Anmeldungen von Medienvertretern sind bis spätestens 28.04.2023 ausschließlich per E-Mail unter der Adresse Pressestelle@VGStuttgart.justiz.bwl.de unter Angabe der Kontaktdaten möglich. 

 

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