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Schriftliche Urteile zu den erfolgreichen Klagen gegen Widerrufs- und Erstattungsbescheide der Landeskreditbank Baden-Württemberg hinsichtlich Corona-Soforthilfen liegen vor

Datum: 22.10.2024

Kurzbeschreibung: 

PRESSEMITTEILUNG vom 22. Oktober 2024

Die schriftlichen Urteile zu den Klagen einer im Friseurgewerbe tätigen GmbH (15 K 7121/23) und eines Hotel- und Restaurantbetriebs (15 K 7081/23) gegen die Landeskreditbank Baden-Württemberg liegen vor.

Diese werden nun den Beteiligten zugestellt. Ab dem 23.10.2024 werden die anonymisierten Urteile auf Anfrage von der Pressestelle des Verwaltungsgerichts digital versandt. Bitte wenden Sie sich hierzu ausschließlich per E-Mail an die Adresse Pressestelle@VGStuttgart.justiz.bwl.de.

Hintergrundinformation zum Verwaltungsgericht Stuttgart:

Das Verwaltungsgericht Stuttgart ist im Regierungsbezirk Stuttgart erstinstanzlich für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art zuständig, soweit sie nicht ausdrücklich anderen Gerichten zugewiesen sind. Die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts erstreckt sich also fast ausschließlich auf solche Streitigkeiten, die sich auf das Verhältnis des Bürgers zum Staat beziehen, soweit dieser gegenüber dem Bürger als Träger hoheitlicher Gewalt handelt. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, für die die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig ist, sind etwa Streitigkeiten aus dem kommunalen Abgabenrecht, Asyl- und Ausländerrecht, Atomrecht, Baurecht, Beamtenrecht, Gewerbe und Gaststättenrecht, Hochschulrecht, Immissionsschutzrecht, Jugendhilferecht, Kommunalrecht, Luftverkehrsrecht, Polizeirecht, Schulrecht, Straßenrecht, Subventionsrecht, Versammlungsrecht und Wohngeldrecht.

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