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Schriftliches Urteil zur teilweise erfolgreichen Klage gegen den Polizeieinsatz am 17.04.2021 in Stuttgart liegt vor

Datum: 07.11.2024

Kurzbeschreibung: 

PRESSEMITTEILUNG vom 7. November 2024

Das schriftliche Urteil zu der Klage gegen das Land Baden-Württemberg wegen eines Polizeieinsatzes am 17.04.2021 in Stuttgart im Zuge von Demonstrationen gegen die Corona-Politik liegt vor (Az.: 5 K 2137/21, vgl. die auf der Homepage des Verwaltungsgerichts Stuttgart abrufbare Pressemitteilung vom 04.07.2024).

Dieses wird nun den Beteiligten zugestellt. Ab dem 13.11.2024 wird das anonymisierte Urteil auf Anfrage von der Pressestelle des Verwaltungsgerichts an Pressevertreter digital versandt. 

Bitte wenden Sie sich hierzu ausschließlich per E-Mail an die Adresse Pressestelle@VGStuttgart.justiz.bwl.de.

Hinweis: Sonstige Interessierte können das Urteil zeitnah auf der Internetseite Landesrecht BW unter Eingabe des oben genannten Aktenzeichens abrufen (https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/search).

 

Hintergrundinformation zum Verwaltungsgericht Stuttgart:

Das Verwaltungsgericht Stuttgart ist im Regierungsbezirk Stuttgart erstinstanzlich für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art zuständig, soweit sie nicht ausdrücklich anderen Gerichten zugewiesen sind. Die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts erstreckt sich also fast ausschließlich auf solche Streitigkeiten, die sich auf das Verhältnis des Bürgers zum Staat beziehen, soweit dieser gegenüber dem Bürger als Träger hoheitlicher Gewalt handelt. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, für die die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig ist, sind etwa Streitigkeiten aus dem kommunalen Abgabenrecht, Asyl- und Ausländerrecht, Atomrecht, Baurecht, Beamtenrecht, Gewerbe und Gaststättenrecht, Hochschulrecht, Immissionsschutzrecht, Jugendhilferecht, Kommunalrecht, Luftverkehrsrecht, Polizeirecht, Schulrecht, Straßenrecht, Subventionsrecht, Versammlungsrecht und Wohngeldrecht.

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