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Präsident des Verwaltungsgerichts Stuttgart begrüßt neue ehrenamtliche Richterinnen und Richter

Datum: 11.03.2026

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 11. März 2026

Anlässlich der zum 1. Dezember 2025 begonnenen Amtsperiode empfing der Präsident des Verwaltungsgerichts Stuttgart Herr Prof. Dr. Bergmann die neu gewählten ehrenamtlichen Richterinnen und Richter im Rahmen einer Einführungsveranstaltung. Von den ca. 270 gewählten ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern fanden etwa 160 den Weg ins Verwaltungsgericht Stuttgart, um sich über ihre Tätigkeit zu informieren und sich mit den Berufsrichterinnen und -richtern der Kammern auszutauschen, an deren Rechtsprechung sie in den kommenden fünf Jahren mitwirken werden.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit den gleichen Rechten wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter mit. Sie haben das gleiche Stimmrecht und tragen dieselbe Verantwortung. Dabei sind sie unabhängig und nur Gesetz und Recht unterworfen. Sie müssen unparteilich sein und die Objektivität wahren.

Der Präsident des Verwaltungsgerichts Stuttgart begrüßte die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, wies auf die hohe Bedeutung eines funktionierenden Rechtsstaates für das Vertrauen in Staat und Demokratie hin und bedankte sich für die Bereitschaft, hieran mitzuwirken. Der Kontrolle des staatlichen Handelns durch die Verwaltungsgerichte komme mit Blick auf die bürgerlichen Freiheiten eine zentrale Rolle zu. Gleichzeitig verlange der Kontrollauftrag aber auch die gebotene politische Zurückhaltung, denn es sei nicht Aufgabe des Verwaltungsgerichts, Politik über den rechtlichen Rahmen hinaus zu korrigieren.

Schwerpunkt der Veranstaltung war die Schulung der neuen Ehrenamtsträgerinnen und -träger hinsichtlich ihrer Rolle, ihrer Rechte und Pflichten sowie des organisatorischen Ablaufs von verwaltungsgerichtlichen Verfahren und insbesondere Gerichtsverhandlungen. Diese Themen wurden unter reger Beteiligung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter diskutiert. Im Anschluss an den fachlichen Teil der Veranstaltung stand der Austausch mit den Berufsrichterinnen und -richtern der jeweiligen Kammern im Mittelpunkt. Dabei konnten Fragen zur Arbeitsweise des Verwaltungsgerichts vertieft werden.