Das Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt öffentlich am
Dienstag, den 07. April 2024, ab 10 Uhr
im Sitzungssaal 5 des Gerichtsgebäudes
in 70178 Stuttgart, Augustenstraße 5
über die Klage des sogenannten Wollhaus-Rasers gegen seine durch das Land Baden-Württemberg verfügte Ausweisung (Verwaltungsgericht Stuttgart 2 K 13497/25).
Allgemeine Hinweise:
Der Vorsitzende der 2. Kammer hat gemäß § 176 des Gerichtsverfassungsgesetzes unter anderem folgende Bestimmungen getroffen:
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Der Sitzungssaal wird 30 Minuten vor Sitzungsbeginn geöffnet.
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Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind im Sitzungssaal 5 während der mündlichen Verhandlung nicht gestattet.
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Das Mitführen von Waffen sowie von Gegenständen, die geeignet sind, andere körperlich zu verletzen, ist im Sitzungsaal untersagt. Von dieser Regelung ausgenommen sind Justiz- und Polizeikräfte.
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Justizkräfte halten sich während der gesamten mündlichen Verhandlung im Sitzungssaal auf.
Diese Anordnung wird im Eingangsbereich des Gerichts und am Sitzungssaal durch Aushang bekannt gegeben.
Weitere sitzungspolizeiliche Anordnungen, auch bezüglich der oben genannten Punkte, bleiben vorbehalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Sitzplatzkapazität im Saal begrenzt ist. Anmeldungen von Medienvertretern sind bis spätestens 02.04.2026, 12 Uhr, ausschließlich per E-Mail unter der Adresse Pressestelle@VGStuttgart.justiz.bwl.de unter Angabe der Kontaktdaten möglich.