Navigation überspringen

Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart: Verwaltungsgericht setzt gegen das Land ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro fest

Datum: 19.07.2019

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 19.07.2019

Die 17. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Beschluss vom 18.07.2019 in Fortführung des Vollstreckungsverfahrens gegen das Land Baden-Württemberg das mit Beschluss vom 26.04.2019 (Az.: 17 K 1582/19; siehe Pressemitteilung vom 29.04.2019) angedrohte Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro festgesetzt. Dem Vollstreckungsantrag war zu entsprechen, weil das Land seiner im Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26.07.2017 auferlegten und im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2018 konkretisierten Verpflichtung, im Luftreinhalteplan ein Verkehrsverbot für Diesel-5-Fahrzeuge im Stadtgebiet Stuttgart verbindlich vorzusehen, innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist nicht nachgekommen ist.

Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim gegeben, die innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidungsgründe einzulegen ist.

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.