Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 29.10.2020 (s. Pressemitteilung vom 20.10.2020) die Klage des Verbandes baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. - vbw - gegen das vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau vertretene Land Baden-Württemberg wegen Gewährung von Informationszugang abgewiesen (AZ.: 14 K 2981/19).
Gegen das Urteil steht den Beteiligten die Berufung zu, wenn sie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen wird. Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist innerhalb eines Monats nach Zustellung der vollständigen Entscheidungsgründe, die noch nicht vorliegen, zu beantragen.