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Klage des Verbandes baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. wegen Gewährung von Informationszugang abgewiesen

Datum: 30.10.2020

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 30. Oktober 2020

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 29.10.2020 (s. Pressemitteilung vom 20.10.2020) die Klage des Verbandes baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. - vbw - gegen das vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau vertretene Land Baden-Württemberg wegen Gewährung von Informationszugang abgewiesen (AZ.: 14 K 2981/19). 

Gegen das Urteil steht den Beteiligten die Berufung zu, wenn sie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen wird. Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist innerhalb eines Monats nach Zustellung der vollständigen Entscheidungsgründe, die noch nicht vorliegen, zu beantragen.