Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
unseren barrierefreien Eingang erreichen Sie über die Hofeinfahrt in der Augustenstraße 9.
Sobald Sie diesen erreicht haben, betätigen Sie bitte die dort an der Seite angebrachte Klingel. Die Türe wird Ihnen daraufhin geöffnet werden.
Beim Verlassen des Gebäudes muss die Klingel im Innenraum betätigt werden, damit Ihnen die automatische Tür geöffnet wird.
Diese dürfen Sie nicht selbständig öffnen!
Verwaltungsgericht Stuttgart