Das Gericht wird den Beteiligten seine Entscheidung über die Eilanträge gegen die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 22.12.2012 am Vormittag des 25.01.2012 bekanntgeben (vgl. auch Pressemitteilung des Gerichts vom 11.01.2012). Das Gericht wird danach in einer Pressemitteilung über das Ergebnis informieren.
Die Entscheidung des Gerichts hat sich verzögert, nachdem am heutigen Tag noch Schriftsätze der Beteiligten eingegangen waren.
Die Entscheidung des Gerichts hat sich verzögert, nachdem am heutigen Tag noch Schriftsätze der Beteiligten eingegangen waren.