Dieser Kommunikationsweg steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass
mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze in Rechtssachen nicht rechtswirksam eingereicht werden
können. Sollte die Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax
(0711) 6673-6801 o. 6970, auf dem Postwege oder als elektronisches Dokument unbedingt erforderlich. Die Übersendung
einer E-Mail reicht nicht. Wie sie bei Gericht ein Dokument elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Da es aus
verwaltungsinternen Gründen derzeit nicht möglich ist, alle Eingaben, die per E-Mail eingehen auch auf elektronischem Wege zu
beantworten, werden die Nutzer des E-Mail-Zugangs gebeten, neben der E-Mail-Adresse auch ihre Postanschrift anzugeben.