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Hinweis zum E-Mail Verkehr

Beim Verwaltungsgericht Stuttgart ist am 01.01.2018 der elektronische Rechtsverkehr eröffnet worden. Seit diesem Zeitpunkt können Schriftsätze rechtsverbindlich auch elektronisch eingereicht werden (§ 55a VwGO).

Einzelheiten über die Art und Weise der Einreichung von Dokumenten und die zulässigen Übermittlungswege finden Sie auf den Internetseiten www.ejustice-bw.de und www.justizportal-bw.de (dort im Bereich „Service/Online-Dienste“).

Unsere DeMail-Adresse lautet:
vg-stuttgart@egvp.de-mail.de


Wichtiger Hinweis:

Die Erhebung einer Klage oder die Stellung eines Antrags ist mit normaler E-Mail nicht möglich. Ebenso können Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam mittels normaler E-Mail eingereicht werden.

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