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Klage auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Gebiet der Landeshauptstadt Stuttgart durch Vergleich beendet.

Datum: 27.04.2016

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 27.04.2016

Das Klageverfahren, mit dem zwei Stuttgarter Bürger die Fortschreibung des Luftreinhalteplans bezüglich der Landeshauptstadt Stuttgart begehrten, ist am 26.04.2016 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart durch gerichtlichen Vergleich beendet worden (Az.: 13 K 875/15; vgl. Pressemitteilung vom 20.04.2016).

In dem abgeschlossenen Vergleich verpflichtete sich das beklagte Land, vorbehaltlich der Zustimmung des Ministerrates, den Luftreinhalteplan bezüglich der Landeshauptstadt Stuttgart bis 31.08.2017 wie folgt fortzuschreiben:

Sofern die Immissionsgrenzwerte des Luftschadstoffes PM10 sowie für Stickstoffdioxid im Kalenderjahr 2017 noch überschritten werden, wird das beklagte Land ab 01.01.2018 bei Wetterlagen, welche die Ausrufung des Feinstaubalarms rechtfertigen, mindestens eine rechtmäßige verkehrsbeschränkende Maßnahme für das Neckartor auf der Grundlage seines Konzepts ergreifen, die geeignet ist, eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens am Neckartor um ca. 20 % gegenüber vergleichbaren Tagen für den Zeitraum der Verkehrsbeschränkung zu bewirken.

Für den Fall, dass der Ministerrat seine Zustimmung zu dem Vergleich nicht erteilt, wird das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart fortgesetzt und das Gericht eine Entscheidung treffen.

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