Das Verwaltungsgericht Stuttgart bietet neben dem herkömmlichen Gerichtsverfahren, das typischerweise auf eine
richterliche Streitentscheidung oder einen herkömmlichen Gerichtsvergleich zielt, auch Mediation durch eine zur Mediatorin
ausgebildete Verwaltungsrichterin an.
Eine solche Mediation, die im Rahmen eines sog. Güterrichterverfahrens durchgeführt wird,ist ein von dem anhängigen
Rechtsstreit losgelöstes Verfahren, in dem die Beteiligten unter Leitung einer Mediatiorin eine an ihren individuellen
Bedürfnissen orientierte Lösung auf der Grundlage eines erarbeiteten Konsenses anstreben. Die Mediatorin selbst hat keine
Befugnis, den Streit zu entscheiden; sie hilft lediglich bei der Suche nach einer gemeinsamen Lösung des Konflikts. Wenn in der
Mediation unter den Beteiligten keine Einigung erzielt werden kann, wird das ursprüngliche Gerichtsverfahren in dem Stadium
fortgesetzt, in dem es sich vor der Mediation befand.
Wenn die Mediation bereits bald nach dem Eingang der Klage bei Gericht stattfindet, bietet sie auch die Möglichkeit, zu einem sehr
schnellen Ergebnis zu gelangen und so gegenüber dem streitigen Gerichtsverfahren erheblich Zeit zu gewinnen. Je früher Sie sich
also zusammen mit Ihrem Konfliktpartner für die Mediation entscheiden, desto größer kann der Gewinn sein.