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Klage der E. Breuninger GmbH & Co. gegen die Stadt Sindelfingen wegen Rücknahme eines Bauvorbescheides für die Erweiterung des Breuningerlandes Sindelfingen. -mündliche Verhandlung-

Datum: 02.03.2016

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 02.03.2016

Am  

                       Donnerstag, den 10. März 2016, 10:00 Uhr,

                        im Sitzungssaal 5 des Gerichtsgebäudes in Stuttgart,

                        Augustenstraße 5,

verhandelt die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart über die Klage der E. Breuninger GmbH & Co. gegen die Stadt Sindelfingen wegen Rücknahme eines Bauvorbescheides (Az.: 10 K 1251/13). Zum Verfahren beigeladen sind die Stadt Böblingen und der Verband Region Stuttgart.

Die E. Breuninger GmbH & Co. beantragte am 07.05.2012 die Erteilung eines Bauvorbescheids für das Bauvorhaben „Erweiterung des Breuningerlandes Sindelfingen“. Die Breuninger GmbH & Co möchte an der A 81 ihr rund 32 600 m² großes Einkaufszentrum um weitere 9 800 m² Verkaufsfläche erweitern. Die  Stadt Sindelfingen erteilte am 20.11.2012 den beantragten Bauvorbescheid mit der Maßgabe, dass die Verkaufsfläche für Technik/Elektro/Foto/Film um maximal 1 400 m² und für Bekleidung/Sport um maximal 6 500 m² erweitert werden dürfe. Hiergegen erhoben Nachbargemeinden, darunter die Städte Böblingen, Herrenberg, Holzgerlingen, Weil im Schönbuch, Schönaich, Magstadt und Renningen sowie der Verband Region Stuttgart  Widerspruch bzw. Einwände. Sie machten geltend, sie seien vor Erlass der Baugenehmigung nicht angehört worden, die Erweiterung werde sich negativ auf ihre Einzelhändler auswirken und das Bauvorhaben verstoße gegen die Vorgaben des Regionalplanes. Mit Erlass vom 20.12.2012 erteilte das Regierungspräsidium Stuttgart der Stadt Sindelfingen die Weisung, den Bauvorbescheid zurückzunehmen. Das Regierungspräsidium begründete seine Entscheidung damit, dass der Bauvorbescheid rechtswidrig sei, weil er gegen den Bebauungsplan „Gewerbe- und Sondergebiet Schweinäcker, 1. Änderung“ verstoße und ein Verstoß gegen das interkommunale Abstimmungsgebot sowie Verstöße gegen die Planungspflicht gegeben seien.

In Vollzug der Weisung des Regierungspräsidiums hob die Stadt Sindelfingen mit Verfügung vom 08.01.2013 den Bauvorbescheid vom 20.11.2012 auf. Den hiergegen von der E. Breuninger GmbH & Co. erhobenen Widerspruch wies das Regierungspräsidium mit Widerspruchsbescheid vom 15.03.2013 zurück. Die E. Breuninger GmbH & Co. begehrt mit ihrer Klage, dass diese Bescheide aufgehoben werden, damit der Bauvorbescheid vom 20.11.2012 wieder gilt.

 

Die Verhandlung ist öffentlich.

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