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Klage von Gemeinderäten wegen Verletzung ihrer organschaftlichen Rechte nur teilweise erfolgreich

Datum: 22.06.2020

Kurzbeschreibung: 

PRESSEMITTEILUNG vom 22.06.2020

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19. Juni 2020 (s. Pressemitteilung vom 12.06.2020) der Klage der im Gemeinderat der Stadt Aalen verbliebenen Gemeinderatsmitgliedern der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Aalen teilweise stattgegeben (AZ.: 7 K 5890/18). 

Die 7. Kammer hat festgestellt, dass der Oberbürgermeister die im Gemeinderat verbliebenen Kläger in ihrem organschaftlichen Recht aus § 34 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz der Gemeindeordnung verletzt hat, indem er es unterlassen hat, der Mitteilung über den Tagesordnungspunkt 1 der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. Dezember 2017 Verhandlungsunterlagen beizufügen. 

Im Übrigen wurden die Klagen abgewiesen. 

Gegen das Urteil steht den Beteiligten die Berufung zu, wenn sie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen wird. Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist innerhalb eines Monats nach Zustellung der vollständigen Entscheidungsgründe, die noch nicht vorliegen, zu beantragen.

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