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S 21: Klage der Stuttgarter Netz AG (SNAG) gegen die Stilllegung der Gleisanlagen des Stuttgarter Hauptbahnhofs

Datum: 10.03.2015

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 10.03.2015

Mit ihrer am 05.09.2012 erhobenen (vorbeugenden Verpflichtungs-)Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Eisenbahn-Bundesamt möchte die Stuttgarter Netz AG erreichen, dass das Eisenbahn-Bundesamt der (beigeladenen) DB Netz AG untersagt, mit den Gleisabbauarbeiten zu beginnen, bevor ein Stillegungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahn-Gesetz - AEG - durchgeführt ist. Die Landeshauptstadt Stuttgart ist ebenfalls Beigeladene in diesem Verfahren. Die Stuttgarter Netz AG möchte die Eisenbahninfrastruktur im bestehenden Stuttgarter Sackbahnhof erhalten und ist der Ansicht, dass das um-strittene Großprojekt Stuttgart 21 eine Streckenstilllegung ist, die die Betriebs-qualität im deutschen Eisenbahnnetz nachhaltig negativ beeinflusst. Daher vertritt das Unternehmen die Rechtsauffassung, dass die Gleisanlagen nicht ohne Stilllegungsverfahren nach § 11 AEG abgebaut werden dürfen.

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