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Anfechtung der Bürgermeisterwahl in Weikersheim 2013 - mündliche Verhandlung -

Datum: 30.04.2015

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 30.04.2015

Am  

                       Freitag, den 08. Mai 2015, 10:00 Uhr,

                       im Sitzungssaal 2 des Gerichtsgebäudes in Stuttgart,

                       Augustenstraße 5, 

verhandelt die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart über die Klage gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt Main-Tauber-Kreis, wegen Anfechtung der Ende 2013 in Weikersheim stattgefundenen Bürgermeisterwahl (Az.: 7 K 877/14).

Der Kläger ist unterlegener Mitbewerber und trägt vor, an der Wahl hätten zwei Personen teilgenommen, die mangels Wohnsitzes im Gemeindegebiet nicht wahlberechtigt gewesen seien. Das Landratsamt  Main-Tauber-Kreis hatte den Einspruch des Klägers gegen die Bürgermeisterwahl (Neuwahl am 01.12.2013) mit Bescheid vom 13.01.2014 zurückgewiesen, da der Einspruch unzulässig, jedenfalls unbegründet sei.

 Die Verhandlung ist öffentlich.