Am
Freitag, den 08. Mai 2015, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal 2 des Gerichtsgebäudes in Stuttgart,
Augustenstraße 5,
verhandelt die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart über die Klage gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt Main-Tauber-Kreis, wegen Anfechtung der Ende 2013 in Weikersheim stattgefundenen Bürgermeisterwahl (Az.: 7 K 877/14).
Der Kläger ist unterlegener Mitbewerber und trägt vor, an der Wahl hätten zwei Personen teilgenommen, die mangels Wohnsitzes im Gemeindegebiet nicht wahlberechtigt gewesen seien. Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis hatte den Einspruch des Klägers gegen die Bürgermeisterwahl (Neuwahl am 01.12.2013) mit Bescheid vom 13.01.2014 zurückgewiesen, da der Einspruch unzulässig, jedenfalls unbegründet sei.
Die Verhandlung ist öffentlich.