Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat aufgrund der mündlichen Verhandlungen vom 16.11.2017 die Klage eines Bürgers (Az.: 14 K 6356/16; vgl. Pressemitteilung vom 13.11.2017) auf Zugang zu „Dokumenten, welche im Besprechungsprotokoll vom 22.01.2014 des Arbeitskreises Brandschutzprojekt Stuttgart-Ulm unter Nr. 5 angegeben werden: 1. Folie 11 und 2. Simulation der Gruner AG“ abgewiesen.
Gegen das Urteil steht den Beteiligten die Berufung zu, wenn sie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zugelassen wird. Der Antrag auf Zulassung kann binnen eines Monats nach Zustellung der vollständigen Urteilsgründe, die noch nicht vorliegen, beantragt werden.
Im Verfahren 14 K 4302/16, in dem dessen Kläger den Zugang zu „Dokumenten, welche Risikosachverhalte betreffen und die nach dem 25.03.2011 datiert sind“, begehrte, ordnete das Gericht auf Antrag der Beteiligten das Ruhen des Verfahrens an.