Am
Mittwoch, den 17. Juli 2013, 09:30 Uhr
verhandelt die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Gerichtsgebäude in Stuttgart, Augustenstraße 5, Sitzungssaal 5, über die Klage von Vertrauensleuten und Mitunterzeichnern eines Bürgerbegehrens gegen die Landeshauptstadt Stuttgart, mit dem der Ausstieg der Stadt aus der Finanzierung des Projekts Stuttgart 21 erreicht werden soll. Sie machen die Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung dieses Vorhabens durch Finanzie-rungsbeiträge des Bundes, des Landes Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart geltend (Az.: 7 K 4182/11).
Wegen weiterer Einzelheiten vgl. V. Nr. 11 der Pressemitteilung zur Jahres-pressekonferenz am 23.04.2013.
Die Verhandlung ist öffentlich.
Mittwoch, den 17. Juli 2013, 09:30 Uhr
verhandelt die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Gerichtsgebäude in Stuttgart, Augustenstraße 5, Sitzungssaal 5, über die Klage von Vertrauensleuten und Mitunterzeichnern eines Bürgerbegehrens gegen die Landeshauptstadt Stuttgart, mit dem der Ausstieg der Stadt aus der Finanzierung des Projekts Stuttgart 21 erreicht werden soll. Sie machen die Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung dieses Vorhabens durch Finanzie-rungsbeiträge des Bundes, des Landes Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart geltend (Az.: 7 K 4182/11).
Wegen weiterer Einzelheiten vgl. V. Nr. 11 der Pressemitteilung zur Jahres-pressekonferenz am 23.04.2013.
Die Verhandlung ist öffentlich.