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Die Entscheidungsgründe im Vollstreckungsverfahren wegen Nichterfüllung des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 26.07.2017 auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart liegen vor.

Datum: 02.08.2018

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 02.08.2018