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Eilantrag auf Baustopp für Logistikzentrum in Neu-Kupfer/Kupferzell abgelehnt

Datum: 05.04.2012

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 05.04.2012

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 05. April 2012 den Eilantrag von Anwohnern gegen die Errichtung eines Logistikzentrums in Neu-Kupfer/Kupferzell abgelehnt (Az.: 5 K 1003/12). Dem (beigeladenen) Speditionsunternehmen war am 11.10.2011 vom Landratsamt Hohenlohekreis die Baugenehmigung für die Errichtung eines (220 m langen und ca. 17, 50 m hohen) Logistikzentrums erteilt worden. Damit kann mit dem Bau des Logistikzentrums fortgefahren werden.
Eine schriftliche Begründung des Beschlusses wird voraussichtlich bis Mitte der nächsten Woche erfolgen.
Nach Bekanntgabe der schriftlichen Gründe kann gegen den Beschluss die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden.

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