Navigation überspringen

Eilantrag der Gemeinde Hüttlingen gegen Erweiterung des Umspannwerks Goldshöfe erfolglos.

Datum: 20.12.2013

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 20.12.2013

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Beschluss vom 12.12.2013 den Eilantrag der Gemeinde Hüttlingen gegen die vom Landratsamt Ostalbkreis am 22.04.2013 erteilte und am 09.08.2013 für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung abgelehnt (Az.: 6 K 3259/13). Damit darf die (beigeladene) GmbH, die das Energieversorgungsnetz in Baden-Württemberg betreibt, die Umspannanlage um eine sogenannte Blindleistungskompensationskondensatoranlage[1] (im Folgenden: BA) erweitern. 

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Insbesondere werde die Gemeinde nicht in ihrer Planungshoheit verletzt. Das Vorhaben sei, da ortsgebunden, zwingend am vorgesehenen Standort im Außenbereich bauplanungsrechtlich privilegiert. Die geplante BA diene der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität. Dem Vorhaben stünden nach den vorliegenden Fachgutachten auch nicht die öffentlichen Belange des Arten- und Naturschutzes entgegen. Die natürliche Eigenart der Landschaft und ihr Erholungswert würden ebenfalls nicht beeinträchtigt, da durch das bereits vorhandene Umspannwerk eine erhebliche Vorbelastung bestehe. Die Gemeinde habe damit höchstwahrscheinlich zu Unrecht ihr gemeindliches Einvernehmen für das Vorhaben verweigert. Hinzu komme das erhebliche öffentliche Interesse an einer gesicherten Stromversorgung.

Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim gegeben, die innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung einzulegen ist.


[1] Eine Blindleistungskompensationskondensatoranlage dient dazu, das vorhandene Stromnetz zu entlasten und die Übertragungskapazität zu erhöhen. Zudem verhindert sie, dass es beim Stromverbraucher zu einer Spannungsabsenkung kommt

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.