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Gemeinden wollen Sanierung von Geislinger Schulen nicht zahlen -mündliche Verhandlung-

Datum: 03.11.2015

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 03.11.2015

Am  

                      Dienstag, den 10. November 2015, ab 10:00 Uhr,

                      im Sitzungssaal 5 des Gerichtsgebäudes in Stuttgart,

                      Augustenstraße 5,

 

verhandelt die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart über zwei am 19.11.2014 erhobenen (Sammel-)Klagen von insgesamt 11 Umlandgemeinden gegen das Land Baden-Württemberg, das vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport vertreten wird (Aktenzeichen: 12 K 5177/14 und 12 K 5178/14). Das Ministerium hatte im Oktober 2014 „ein dringendes öffentliches Bedürfnis" der ( beigeladenen) Stadt Geislingen für eine Mitfinanzierung der Schulsanierungen in Geislingen durch das Umland festgestellt und den Umlandgemeinden aufgegeben, über die Höhe der Umlage zu verhandeln und eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen. Hiergegen wehren sich die Gemeinden im vorliegenden Rechtsstreit.

15 Millionen Euro kosten die energetische Fassadensanierung, die Renovierung und Modernisierung des Michelberg-Gymnasiums, 3,5 Millionen die Sanierung der Daniel-Straub-Realschule in Geislingen. Viele Schüler aus Umlandgemeinden besuchen diese weiterführenden Geislinger Schulen. Als das Michelberg-Gymnasium gebaut wurde, erstritt die Stadt Geislingen in einem Musterprozess die Mitfinanzierung durch die Umlandgemeinden. Die jetzige Generalsanierung komme einem Neubau gleich, argumentiert die Stadt Geislingen. Deshalb sollen sich die 11 Umlandgemeinden, je nach der Zahl der Schüler, die aus ihrer Gemeinde ans Michelberg-Gymnasium oder in die Daniel-Straub-Realschule gehen, an den Kosten beteiligen, die nicht durch anderweitige Zuschüsse gedeckt sind. 

Die mündliche Verhandlung ist öffentlich.

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