Die 4. Kammer des Verwaltungsgericht Stuttgart verhandelt am
Donnerstag, den 07. Juli 2011, 14.00 Uhr
im Sitzungssaal 2 des Verwaltungsgerichts Stuttgart über die Klagen von IBM Deutschland und IBM Research bzw. Management GmbH gegen den Pensions-Sicherungs-Verein (Az.: 4 K 513/10, 4 K 848/10 und 4 K 849/10).
Es geht jeweils um die Rechtmäßigkeit von Beitragsbescheiden des beklagten Pensions-Sicherungs-Vereins (Beliehener), mit dem dieser IBM im Jahre 2009 zu Beiträgen nach dem Betriebsrentengesetz in Höhe von über 90 Mill. € herangezogen hat. Der Pensions-Sicherungs-Verein gewährleistet die betriebliche Altersversorgung für den Fall der Insolvenz eines Arbeitgebers. IBM meint, nach Sinn und Zweck der maßgebenden Vorschriften des Betriebsrentengesetzes deutlich geringere Beiträge zu schulden, als sie vom Verein erhoben wurden.
Die Verhandlung ist öffentlich.
Donnerstag, den 07. Juli 2011, 14.00 Uhr
im Sitzungssaal 2 des Verwaltungsgerichts Stuttgart über die Klagen von IBM Deutschland und IBM Research bzw. Management GmbH gegen den Pensions-Sicherungs-Verein (Az.: 4 K 513/10, 4 K 848/10 und 4 K 849/10).
Es geht jeweils um die Rechtmäßigkeit von Beitragsbescheiden des beklagten Pensions-Sicherungs-Vereins (Beliehener), mit dem dieser IBM im Jahre 2009 zu Beiträgen nach dem Betriebsrentengesetz in Höhe von über 90 Mill. € herangezogen hat. Der Pensions-Sicherungs-Verein gewährleistet die betriebliche Altersversorgung für den Fall der Insolvenz eines Arbeitgebers. IBM meint, nach Sinn und Zweck der maßgebenden Vorschriften des Betriebsrentengesetzes deutlich geringere Beiträge zu schulden, als sie vom Verein erhoben wurden.
Die Verhandlung ist öffentlich.