I. Geschäftsentwicklung
1. Verfahrenseingänge
Im Geschäftsjahr 2015 sind beim Verwaltungsgericht Stuttgart insgesamt 6.011 Verfahren eingegangen. Dies entspricht einem Zuwachs von rund 5 % gegenüber dem Vorjahr, in dem 5.726 Verfahren beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingegangen sind. Dabei ist zwischen den verschiedenen Verfahrensarten zu unterscheiden:
Bei den Asylverfahren kam es zu einem geringeren Zuwachs als im Vorjahr (2014: 56,88 %). Von dem hohen Niveau des Vorjahres ausgehend stieg die Eingangszahl erneut um 6,41 % gegenüber dem Vorjahr an. Im Jahr 2015 sind 2.923 Verfahren in diesem Bereich eingegangen, während es im Jahr 2014 2.747 Verfahren waren. Der weitere Anstieg der Asylverfahren ist vor allem auf vermehrte Eingänge aus den Herkunftsländern des Westbalkan (Serbien, Mazedonien, Kosovo, Bosnien-Herzegowina und Albanien) sowie den Ländern Gambia, Syrien, Pakistan, Kamerun und Afghanistan zurückzuführen. Im ersten Quartal des Jahres 2016 verzeichnet das Verwaltungsgericht Stuttgart einen erheblichen Anstieg von Asyleingängen um 40 %.
Im Bereich der allgemeinen Verwaltungsstreitsachen verzeichnete das Verwaltungsgericht Stuttgart im zurückliegenden Jahr rund 3,7 % höhere Verfahrenseingänge als im Vorjahr. Die Eingänge sind in diesem Bereich von 2.979 auf 3.088 Verfahren angestiegen.
2. Erledigungen
Das Verwaltungsgericht Stuttgart wurde im Laufe des vergangenen Jahres um zwei Kammern erweitert. Die Richterinnen und Richter haben in insgesamt - zum Jahresende bestehenden - 13 Fachkammern und 4 - personengleich besetzten - Spezialkammern für Disziplinar- und Personalvertretungsrecht im Geschäftsjahr 2015 insgesamt 6.269 Verfahren erledigt. Dies entspricht einer Steigerung von über 15 % im Vergleich zum Jahr 2014. Dabei wurden im Jahr 2015 3.077 allgemeine Verwaltungsstreitigkeiten (Vorjahr: 2.858 Verfahren) und 3.192 Asylverfahren (Vorjahr: 2.589 Verfahren) erledigt. Damit hat sich die Erledigungsquote in Asylsachen um rund 24 % und im Bereich der allgemeinen Verwaltungsstreitsachen um 7,7 % erhöht.
3. Anhängige Verfahren
Der Gesamtbestand anhängiger Verfahren hat sich zum Stichtag 31.12.2015 auf 2.979 Verfahren gegenüber 3.237 Verfahren zum Ende des Vorjahres um knapp 8 % verringert. Hier zeigt der Blick auf die unterschiedlichen Verfahrensarten, dass sich zwar der Bestand an allgemeinen Verwaltungsstreitsachen von 2.038 Verfahren im Vorjahr auf nun 2.049 Verfahren um marginale 11 Verfahren erhöht hat, hingegen konnte im Asylbereich der Bestand zum Stichtag auf 930 Verfahren (gegenüber 1.199 Verfahren in 2014) abgesenkt werden.
4. Verfahrensdauer
Die durchschnittliche Verfahrensdauer der Klageverfahren bei den allgemeinen Verwaltungsrechtsstreitigkeiten verkürzte sich geringfügig auf 9,0 Monate (Vorjahr: 9,3 Monate), während sie sich bei Asylverfahren von 6,9 Monaten im Vorjahr auf nun 7,3 Monate verlängerte. Die durchschnittliche Dauer eines Eilverfahrens in allgemeinen Verwaltungsstreitsachen mit 2,0 Monaten hat sich gegenüber dem Vorjahr im Bereich der allgemeinen Verwaltungsstreitsachen geringfügig um 0,3 Monate verringert, während sich jedoch die Dauer der Eilverfahren im Asylrecht mit 1,8 Monaten um 0,3 Monate erhöht hat.
5. Ausgang der Verfahren
Die Quote der stattgebenden Hauptsacheentscheidungen in allgemeinen Verwaltungsrechtssachen beträgt im Geschäftsjahr 2015 6,0 % gegenüber 5,6 % im Jahr 2014, in Asylverfahren sank sie merklich auf 4,8 % im Vergleich zu 2014 mit 10,8 %. In den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat sich die Zahl der stattgebenden Beschlüsse in allgemeinen Verwaltungsrechtssachen auf 9,0 % gegenüber 7,8 % im Vorjahr erhöht, in Asylverfahren von 10,2 % im Jahr 2014 auf 6,9 % reduziert. Einzelheiten sind der anliegenden Tabelle zu entnehmen.
Hinsichtlich der „Erfolgs“-Quoten ist allgemein zu berücksichtigen, dass viele Verfahren sich ohne streitige Entscheidung auf sonstige Weise (durch Vergleich, übereinstimmende Erklärung der Erledigung des Verfahrens oder durch Rücknahme) und damit häufig auch zugunsten der Kläger/Antragsteller erledigen. So sind in den allgemeinen Verwaltungsrechtssachen insgesamt lediglich 35,6 % durch Urteil und 1,4 % durch Gerichtsbescheid entschieden worden. In Asylsachen beträgt der Anteil 46,0 % (Urteile) und 5,6 % (Gerichtsbescheide). Mit den genannten Zahlen lag der Anteil an unstreitigen Erledigungen im Jahr 2015 bei den allgemeinen Verwaltungsrechtssachen bei rund 63,0 % (Vorjahr 64,0 %).
6. Tätigkeitsbereich
Die Klagen und Anträge aus dem Bereich des öffentlichen Dienstrechts, also Streitigkeiten von Kommunal-, Landes- oder Bundesbeamten lagen mit insgesamt 667 Verfahren wie im Jahr 2014 an der Spitze der Eingänge (2014: 637 Verfahren). Den Verfahren aus dem Bereich des Ausländerrechts kommen mit 441 Eingängen bei einer Steigerung um 49 Eingänge entgegen dem Vorjahr (2014: 392 Eingänge) weiterhin kein so hohes Gewicht mehr zu. Zählt man jedoch die insgesamt 2.923 Asylrechtseingänge zu den Eingängen aus dem Ausländerrecht dazu, ist zu erkennen, dass insgesamt ca. 56 % der gesamten Verfahrenseingänge (6.011) des Verwaltungsgerichts Stuttgart aus diesen beiden nahen Rechtsgebieten stammen. Rein zahlenmäßig befinden sich im Jahr 2015 mit 521 Eingängen die Verfahren aus dem Bereich des Bildungsrechts (Vorjahr: 395) an zweiter Stelle. An vierter Stelle - hinter dem Ausländerrecht - befinden sich die Verfahren aus dem Polizei- und Ordnungsrechts mit 432 Eingängen und an fünfter Position folgen die Verfahren aus dem Bereich des Baurechts und des Denkmalschutzes mit 326 Eingängen (Vorjahr 352). Die Zahl der Verfahrenseingänge im Personalvertretungsrecht ist auf 66 angestiegen (2014: 53).
Bei den Asylverfahren stellen die Länder des ehemaligen Jugoslawien (Serbien, Mazedonien, Kosovo und Bosnien-Herzegowina), ferner Gambia, Syrien, Albanien, Pakistan, Kamerun und Afghanistan die eingangsstärksten Herkunftsländer dar.
II. Personalsituation
Am 31.12.2015 waren am Verwaltungsgericht Stuttgart 49 Richterinnen und Richter mit 47 Arbeitskraftanteilen (Vorjahr 43 AKA) und 38 weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit 32,69 AKA (Vorjahr 28,44 AKA) beschäftigt. Damit hat sich der Mitarbeiterstand um 10 Personen (8,25 AKA) erhöht. Davon waren 20 Richterinnen, davon vier Vorsitzende Richterinnen und die Präsidentin, in Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung tätig, was einem Anteil von 40,82 % (Vorjahr 38,63 %) der Richterschaft entspricht. Im Bereich der anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist der Anteil der Frauen deutlich höher, nämlich 32 von 38. Im Jahr 2015 traten 9 weitere Proberichter ihren Dienst beim Verwaltungsgericht Stuttgart an, bei dem zum Jahresende 2015 13 Proberichter tätig waren. Das Durchschnittsalter der Richterschaft des Verwaltungsgerichts Stuttgart beträgt 50,2 Jahre (Vorjahr 54,5 Jahre).
III. Tätigkeit der Pressestelle
Seit der letzten Jahrespressekonferenz im März 2015 haben die Pressesprecherinnen des Verwaltungsgerichts 38 Pressemitteilungen herausgegeben und die Öffentlichkeit über die Terminierung und den Ausgang zahlreicher Verfahren informiert. Die für die Öffentlichkeit interessanten Entscheidungen können den auf der Internetseite des Verwaltungsgerichts Stuttgart (http://www.vgstuttgart.de) verfügbaren Pressemitteilungen entnommen werden, wo sie jeweils am Tag der Herausgabe eingestellt werden. Außerdem wurden und werden bedeutsame Entscheidungen des Gerichts in vollem Wortlaut (in anonymisierter Form) über einen Link auf der Homepage des Verwaltungsgerichts der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Wirksam ist dieser Verweis in der Regel erst am übernächsten Tag, u. U. auch erst einige Tage später, da die anonymisierte Entscheidung zunächst in eine Datenbank außerhalb des Verwaltungsgerichts eingestellt werden muss.
DAUER DER ERLEDIGTEN KLAGEVERFAHREN
BEIM VERWALTUNGSGERICHT STUTTGART:
Durchschnittliche Verfahrensdauer:
2015: 9,0 Monate bei Allgemeinverfahren (2014: 9,3 Monate)
2015: 7,3 Monate bei Asylverfahren (2014: 6,9 Monate)
DAUER DER ERLEDIGTEN EILVERFAHREN
BEIM VERWALTUNGSGERICHT STUTTGART:
Durchschnittliche Verfahrensdauer:
2015: 2,0 Monate bei Allgemeinverfahren (2014: 2,3 Monate)
2015: 1,8 Monate bei Asylverfahren (2014: 1,5 Monate)
AUSGANG DER KLAGEVERFAHREN
BEIM VERWALTUNGSGERICHT STUTTGART
Stattgebende Entscheidungen:
2015: in Allgemeinverfahren 6,0 % (2014: 5,6 %)
2015: in Asylverfahren 4,8 % (2014: 10,8 %)
AUSGANG DER EILVERFAHREN
BEIM VERWALTUNGSGERICHT STUTTGART
Stattgebende Beschlüsse:
2015: in Allgemeinverfahren 9,0 % (2014: 7,8 %)
2015: in Asylverfahren 6,9 % (2014: 10,2 %)