Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat aufgrund der heutigen mündlichen Verhandlung (s. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts vom 13.12.2011) mit heute bekannt gegebenem Urteil die Klage einer vom Deutschen Gewerkschaftsbund vertretenen Tagesmutter gegen das Jugendamt des Landkreises Heilbronn auf höhere Vergütung in der Kindertagespflege abgewiesen (Az.: 7 K 956/10).
Das Gericht hat die Berufung gegen das Urteil zugelassen.
Die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der vollständigen Entscheidungsgründe eingelegt werden.
Das Gericht hat die Berufung gegen das Urteil zugelassen.
Die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der vollständigen Entscheidungsgründe eingelegt werden.