Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat auf Grund der heutigen mündlichen Verhandlung die Klage des PETA Deutschland e.V. gegen das vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum vertretene Land Baden-Württemberg auf Anerkennung als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation abgewiesen (Az.: 4 K 2539/16; vgl. zu den Einzelheiten die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts vom 22.03.2017).
Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.
Gegen das Urteil steht den Beteiligten die Berufung zu, wenn sie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zugelassen wird. Der Antrag auf Zulassung kann binnen eines Monats nach Zustellung der (noch nicht vorliegenden) vollständigen Urteilsgründe beantragt werden.