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Klage einer Lehrerin der Albertville-Realschule auf Anerkennung des Amoklaufs in Winnenden beendet - Das beklagte Land Bad.-Württ. trägt die Verfahrenskosten

Datum: 07.12.2010

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 07.12.2010

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 03. Dezember 2010 das Klageverfahren der Lehrerin abgeschlossen, nachdem die Verfahrensbeteiligten das Verfahren inzwischen übereinstimmend für erledigt erklärt haben (Az.: 1 K 1708/10). Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts hat in der damit nur noch zu treffenden Kostenentscheidung die Kosten des Verfahrens dem vom Regierungspräsidium Stuttgart vertretenen Land Bad.- Württ. auferlegt, da das Land nunmehr doch mit Bescheid vom 14.10.2010 den Amoklauf am 11.03.2009 als Dienstunfall anerkannt hat.

Die Klage der Lehrerin war beim Verwaltungsgericht Stuttgart seit Mai 2010 anhängig. Die Lehrerin traf (erst) zum Zeitpunkt des Amoklaufs an der Schule ein und betreute die fliehenden Kinder dann an der Sammelstelle. Ihre psychische Belastungsreaktion wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart zunächst nicht als Dienstunfall anerkannt. Nunmehr hat das Land dem Begehren der Lehrerin im Laufe des gerichtlichen Verfahrens entsprochen, ohne dass sich die zugrundeliegende Sach- und Rechtslage geändert hätte.

Der Kostenbeschluss ist unanfechtbar.

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