Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 11. Dezember 2015 (siehe Pressemitteilung vom 07.12.2015) die Klage der Ministerialdirektorin a.D. gegen das vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport vertretene Land Baden-Württemberg wegen ihre Versetzung in den einstweiligen Ruhestand abgewiesen (Az.: 7 K 22/14).
Gegen das Urteil steht den Beteiligten die Berufung zu, wenn sie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen wird. Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist innerhalb eines Monats nach Zustellung der vollständigen Entscheidungsgründe, die noch nicht vorliegen, zu beantragen.