Der Kläger hat in der heutigen mündlichen Verhandlung vor der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart seine Klage gegen das Land Baden-Württemberg wegen seiner vom Regierungspräsidium Stuttgart am 05.09.2011 verfügten Ausweisung (s. Pressemitteilung des Gerichts vom 26.08.2013), deren Wirkung nachträglich auf zehn Jahre nach erfolgter Ausreise oder Abschiebung befristet worden war, zurückgenommen.
Damit ist der Rechtsstreit beendet.
Damit ist der Rechtsstreit beendet.