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Klage gegen Industrie- und Handelskammer (IHK) Heilbronn-Franken - mündliche Verhandlung -

Datum: 26.04.2010

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 26.04.2010

Am

Montag, den 03. Mai 2010, 10.00 Uhr


verhandelt die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Gerichtsgebäude in Stuttgart, Augustenstraße 5, Sitzungssaal 3, über die Klage eines Kammermitglieds gegen einen Beschluss der Industrie - und Handelskammer Heilbronn-Franken.

Die Vollversammlung der beklagten IHK hatte auf ihrer Sitzung am 24.03.2009 nach kontroverser Diskussion - bei sechs Gegenstimmen und ohne Enthaltungen - beschlossen, dass die Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken der Flugplatz Niederstetten GmbH einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschuss in Höhe von 150.000 Euro gewährt, um die Nutzung des Verkehrslandeplatzes für den zivilen Geschäftsreiseverkehr zu erhalten.

Mit seiner im Juni 2009 beim Verwaltungsgericht eingereichten Klage begehrt der Kläger die Feststellung, dass dieser Beschluss der IHK bezüglich des verlorenen Zuschusses rechtswidrig war. Zur Begründung trägt er vor, der Beschluss diene nicht den nachhaltigen wirtschaftlichen Interessen aller Kammermitglieder. Der Beitrag der Kammermitglieder werde dadurch zusätzlich beschwert. Es bestehe nur ein geringer wirtschaftlicher Nutzen für die Mitglieder der IHK, der nahegelegene Flughafen Schwäbisch-Hall sei ausreichend.
Die IHK hält dem entgegen, dass sie nach dem Gesetz zur Beschlussfassung über eine Förderung der gewerblichen Wirtschaft berechtigt sei, da sie die Aufgabe habe, das Gesamtinteresse der zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirks wahrzunehmen und für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken. Die Möglichkeit der zivilen Nutzung des Flugplatzes durch Geschäftsflieger stelle einen wichtigen Standortfaktor für die regionale Wirtschaft dar. Im Übrigen lägen Niederstetten und der Landeplatz Schwäbisch Hall fast 50 km auseinander.

Die Verhandlung (Az.: 4 K 2367/09) ist öffentlich.

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