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Klage gegen die Industrie- und Handelskammer Stuttgart - IHK - wegen Feststellung der Rechtswidrigkeit von Pressemitteilungen -mündliche Verhandlung-

Datum: 08.03.2017

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 08.03.2107

Am

                       Donnerstag, den 16. März 2017, 11:00 Uhr,

                       im Sitzungssaal 2 des Gerichtsgebäudes in Stuttgart,

                       Augustenstraße 5, 

verhandelt die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart über die Klage eines Mitglieds der IHK Region Stuttgart, das die Feststellung der Rechtswidrigkeit von mehreren, in Presseerklärungen der beklagten IHK vom 25.09.2015 mit dem Titel „Kakteen-Gruppe blockiert Flüchtlingsdebatte“ und vom 13.11.2015 mit dem Titel „IHK kritisiert Polemik der Kakteen-Gruppe“ enthaltenen Äußerungen begehrt (Az.: 4 K 5556/15).

Die o.g. Pressemitteilungen enthalten u.a. folgende, von der Klägerin gerügte Erklärungen:

„IHK plädiert für mehr Dialogbereitschaft“,

„Erneut haben Mitglieder der IHK-kritischen ‚Kakteengruppe‘ durch einen Auszug aus der gestrigen Sitzung der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart versucht, wichtige Beschlüsse des Gremiums zu verhindern“,

„Dass sich Mitglieder der Kakteengruppe als gewählte Vertreter der Wirtschaft nicht in der Lage sehen, bei Sitzungen der Vollversammlung die Meinung anderer zu respektieren“,

„IHK kritisiert Polemik der Kakteen-Gruppe“,

„IHK-Präsident Georg Fichtner sieht in dem Vorgehen dieser Gruppe die Absicht, bewusst Konflikte zu schüren, um sich für die Wahlen zur Vollversammlung im kommenden Jahr zu profilieren.“

Die Klägerin (eine GmbH) ist Mitglied der beklagten IHK; ihr Geschäftsführer ist einer von 22 Vertretern der sog. „Kaktus-Initiative“, die seit der im September 2012 erfolgten Wahl rund 20 % der Mitglieder der Vollversammlung der IHK stellt. Die Klägerin ist u.a. der Auffassung, dass die IHK durch die Veröffentlichung der beiden Pressemitteilungen den Aufgabenbereich des § 1 IHK-Gesetz überschritten habe. Die Pressemitteilungen gäben nicht das Gesamtinteresse der Wirtschaft im Kammerbezirk wieder und seien zu einer Wirtschaftsförderung auch nicht geeignet. Es handele sich vielmehr um eine nicht abgestimmte, nicht abwägend und ausgleichend ermittelte einseitige Parteinahme des Hauptgeschäftsführers der IHK gegen die Position der Kaktus-Initiative in dem in der Vollversammlung ausgetragenen Binnen-Konflikt um eine strukturelle Neuausrichtung.

Die IHK ist dagegen im Wesentlichen der Auffassung, dass es sich bei den im Rahmen der Presseerklärungen vom 25.09.2015 bzw. vom 13.11.2015 enthaltenen Äußerungen nicht um allgemein-politische Äußerungen, sondern um eine erlaubte Reaktion auf den von der Kaktus-Gruppe in die Öffentlichkeit getragenen Binnen-Konflikt handele. Aufgrund dessen seien die Äußerungen auch gerade nicht im Gesamtinteresse der Wirtschaft des Kammerbezirks erfolgt, weswegen eine Beteiligung der Vollversammlung nicht erforderlich gewesen sei, sondern vielmehr der Hauptgeschäftsführer der IHK hierfür allein zuständig gewesen sei. Die IHK habe das Recht gehabt, sich innerhalb der Grenzen der inhaltlichen Richtigkeit und des Sachlichkeits- und Mäßigungsgebots gegen tatsachenwidrige Behauptungen der Kaktus-Gruppe zur Wehr zu setzen. 

Die Verhandlung ist öffentlich.

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