Der Kreisjägermeisters hat seine Klage gegen die Ungültigkeitserklärung und Einziehung seines Jagdscheines sowie den Widerruf seiner Waffenbesitzkarten durch das Landratsamt Heilbronn (s. Pressemitteilung des Ver-waltungsgerichts vom 14.05.2010) in der heutigen mündlichen Verhandlung vor der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart zurückgenommen (Az.: 5 K 4511/09).
Das Verfahren ist damit beendet.
Das Verfahren ist damit beendet.