Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart verhandelt am
Donnerstag, den 17. Mai 2018, ab 13:30 Uhr,
im Sitzungssaal 3 des Gerichtsgebäudes in Stuttgart,
Augustenstraße 5,
über die Klage einer früheren Rektorin der Hochschule für öffentlichen Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg gegen das vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vertretene Land Baden-Württemberg wegen der vorzeitigen Beendigung ihres Amtes (Az.: 10 K 1524/15). Zu dem Verfahren wurde die Hochschule für öffentlichen Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg beigeladen.
Die Klägerin wendet sich mit ihrer Klage gegen den Bescheid des Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 26.02.2015. In diesem Bescheid setzte das Ministerium die Klägerin u.a. von der Entscheidung in Kenntnis, dass der Hochschulrat, der Senat der Hochschule sowie das Wissenschaftsministerium am 26.02.2015 das Einvernehmen über die vorzeitige Beendigung des Amtes der Klägerin (nach § 18 Abs. 5 Satz 3 des Landeshochschulgesetzes - LHG -) hergestellt haben. Das Amt der Klägerin sei damit vorzeitig beendet. Weiter wurde in dem Bescheid vom 26.02.2015 die Weiterführung der Geschäfte durch die Klägerin abgelehnt.
Die Verhandlung ist öffentlich.