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Klagen der Deutschen Umwelthilfe auf Aufstellung bzw. Fortschreibung von Luftreinhaltungsplänen für die Städte Esslingen, Marbach, Backnang, Ludwigsburg und Heilbronn an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verwiesen.

Datum: 21.11.2018

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 21.11.2018

Am 29.03.2018 hat der Deutschen Umwelthilfe e.V. Klagen gegen das vom Regierungspräsidium Stuttgart vertretene Land Baden-Württemberg auf Aufstellung bzw. Fortschreibung von Luftreinhaltungsplänen für die Städte Esslingen, Marbach, Backnang, Ludwigsburg und Heilbronn erhoben (Az.: 13 K 4001/18 bis 13 K 4005/18).

Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat nach Anhörung der Beteiligten die Rechtsstreitigkeiten von Amts wegen mit Beschluss vom 19. November 2018 an den nach einer Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes nunmehr sachlich zuständigen Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verwiesen.  

Die Verweisungsbeschlüsse sind nicht anfechtbar.

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