Die 04. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart verhandelt am
Donnerstag, den 15. November 2018, ab 14:00 Uhr,
im Sitzungssaal 2 des Gerichtsgebäudes in 70174 Stuttgart,
Schellingstraße 15,
über Klagen dreier Unternehmen (Klägerinnen), die Mitglieder der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken - IHK - sind, gegen deren Beitragsbescheide für die Jahre 2013, 2014 und 2016 (Az.: 4 K 6322/16, 4 K 18379/17 und 4 K 8053/18).
Die Klägerinnen sind der Auffassung, die Beitragsbescheide seien rechtswidrig. Die IHK habe unzulässigerweise Vermögen gebildet, das vorrangig zur Kostendeckung eingesetzt werden müsse, bevor Beiträge erhoben werden dürften. Vermögen sei insbesondere durch überhöhte Rücklagen und ohne konkrete jährliche Risikoabschätzung gebildet worden. Diese müssten daher dem Haushalt zugeführt werden, bevor die IHK von ihren Mitgliedern Beiträge erhebe. Insbesondere die Ausgleichsrücklage sei pauschaliert und in der Sache überhöht dotiert. Auch die anderen Rücklagen seien exorbitant hoch. Soweit Gewinne angefallen seien, hätten diese dem nächsten Haushalt zugeführt werden müssen.
Die beklagte IHK hält die Klagen für unbegründet. Sie führt u.a. aus, die Ausgleichsrücklage sei rechtmäßig, denn sie decke die haushälterischen Risiken ab, die aus unvorhergesehen Beitragsschwankungen resultierten. Die Verwendung der in der Vergangenheit erzielten positiven Ergebnisse habe sich im zulässigen Rahmen bewegt.
Beim Verwaltungsgericht sind ca. 60 weitere Klageverfahren gegen Beitragsbescheide anhängig, darunter auch Klagen gegen die Beitragsbescheide der IHK Stuttgart (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts vom 05.11.2018).
Die Verhandlungen sind öffentlich.