Am
Donnerstag, den 16. April 2015, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal 5 des Gerichtsgebäudes in Stuttgart,
Augustenstraße 5,
verhandelt die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart über Klagen gegen den sogenannten Polizeikessel in Göppingen am 12.10.2013 (Az.: 1 K 4014/13, 1 K 4430/13 und 1 K 4431/13).
Mit den drei am 21.10.2013 und 12.11.2013 eingegangenen Klagen begehren insgesamt fünf Kläger die Feststellung, dass das Festhalten und der Platzverweis durch die Polizei am 12.10.2013 in Göppingen im Zusammenhang mit einer Gegendemonstration gegen eine gleichzeitig laufende Demonstration von Rechtsradikalen rechtswidrig waren. Die Klagen sind gegen das vom Polizeipräsidium Ulm vertretene Land Baden-Württemberg gerichtet.
Die Verhandlung ist öffentlich.