Der ehemalige Ministerialdirektor (Kläger), der wegen seiner Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gegen das vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft vertretene Land Baden-Württemberg geklagt hatte (Az.:12 K 3410/13; s. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts vom 16.03.2015), hat seine Klage zurückgenommen. Der Schriftsatz, mit welchem die Rücknahme der Klage erklärt wurde, ging heute, am 24.03.2015, um 17:00 Uhr bei Gericht per Fax ein.
Nach Angaben des Prozessbevollmächtigten des Klägers habe man sich außergerichtlich mit dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft geeinigt.
Der auf Mittwoch, den 25. März 2015, 10:00 Uhr anberaumte Termin zur mündlichen Verhandlung findet daher nicht statt.